Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der
werteART Verlag GmbH (FN 268451 g, LG Ried im Innkreis)
Volksfeststraße 16, A-4910 Ried im Innkreis  
(Stand 12/2023)


1. Geltung, Links, Verweise und Rechte bezüglich unserer Website

1.1. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen („AGB“), wobei nachfolgend der Begriff „Lieferung(en)“ auch unsere Leistung(en) beinhaltet. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte betreffend unsere Lieferungen.

1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Website unter https://www.oups.com/AGB_werteART_Handel.pdf.

1.3. Kunden im Sinne unserer AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 1 KSchG.

1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. Vielmehr bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung unsererseits, dass Geschäftsbedingungen des Kunden oder Teile hiervon akzeptiert werden.

1.6. Alle Informationen auf unserer Website wurden sorgfältig recherchiert, dennoch können wir Irrtümer oder Schreibfehler nicht völlig ausschließen. Links und Verweise auf fremde Seiten stellen nur Wegweiser dar. Wir identifizieren uns nicht mit dem Inhalt fremder Seiten, auf die gelinkt oder verwiesen wird. Eine Haftung von uns für verlinkte bzw. verwiesene Seiten besteht nur gemäß § 17 E-Commerce-Gesetz. Wenn auf einer verlinkten/verwiesenen Seite rechtswidrige Inhalte erkannt werden sollten, ersuchen wir um Mitteilung und werden den Link/Verweis nach Prüfung löschen.

1.7. Wir behalten uns sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberrechte, am gesamten Inhalt unserer Website vor, insbesondere an Marken, Logos, Texten, Zeichnungen, Grafiken, Fotografien, Videos und Layout. Soweit die Nutzung nicht gesetzlich zwingend gestattet ist, bedarf jede Nutzung von Inhalten unserer Website, insbesondere eine Speicherung in Datenbanken, eine Vervielfältigung, eine Verbreitung oder eine Bearbeitung unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Alle Produktabbildungen sind Symbolbilder. Aus technischen Gründen kann es bei der gelieferten Ware gegenüber den Produktabbildungen auf unserer Website zu Abweichungen (z.B. Farbe, Form und Desgin) kommen.

1.8. Wir gestatten allerdings bis auf jederzeitigen Widerruf, dass Fotos der von uns gelieferten Produkte für Werbezwecke, die dem Weiterverkauf dienen, verwendet werden dürfen.


2. Angebote, Vertragsabschluss, Sprache, Liefer- bzw. Leistungsumfang, Eigenschaften/Beschaffenheiten unserer Produkte, Vorbehalt der Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeiten

2.1. Unsere Angebote sind generell freibleibend und unverbindlich. Dies gilt ebenso, wenn dies im Angebot nicht separat vermerkt wurde. Vertragsabschlüsse kommen erst durch eine von uns gesetzte Erfüllungshandlung (z.B. Auslieferung/Versendung der Ware) oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

2.2. Erklärungen unsererseits, insbesondere formlosen Erklärungen unserer Mitarbeiter, oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Wir geben keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinn ab. Insbesondere stellen die in Angeboten, Vertragsunterlagen, Prospekten, Preislisten, auf unserer Website und sonstigem Informationsmaterial enthaltenen Angaben keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften/Beschaffenheiten dar.

2.3. Verhandlungs-, Vertrags- und Vertragsabwicklungssprache ist ausschließlich Deutsch.

2.4. Der Umfang der von uns zu erbringenden Lieferungen ergibt sich aus unserer Leistungsbeschreibung in den Vertragsunterlagen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Nachträgliche Änderungen der von uns zu erbringenden Lieferungen durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2.5. Die Eigenschaften/Beschaffenheiten unserer Produkte, insbesondere die diesbezüglichen Spezifikationen, ergeben sich aus den entsprechenden Produktbeschreibungen auf unserer Website und unseren Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien („Informationsmaterial“). Auf die darin angeführten Eigenschaften/Beschaffenheiten hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – ausdrücklich schriftlich hinzuweisen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben freibleibend und unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich in unserer Leistungsbeschreibung zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

2.6. Unsere Lieferungen erfolgen nach Maßgabe unserer Liefermöglichkeiten. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Eine entsprechende Erklärung unseres Lieferanten gilt als ausreichender Nachweis, dass wir an der Lieferung ohne Verschulden gehindert sind. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Lieferung wird der Kunde binnen angemessener Frist informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird gegebenenfalls zurückerstattet.


3. Preise, Preisanpassungen, Verpackung, 

3.1. Bei Vertragsabschluss mit Offenlassen der Preise werden die am Tag unserer Lieferung geltenden Listenpreise verrechnet.

3.2. Preisangaben verstehen sich in Euro („€“) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer („USt“) und – wenn nichts anderes vereinbart ist – EXW des von uns mit der Lieferung beauftragten Werkes/Lagers gemäß Incoterms® 2020. Mangels anderer Vereinbarung gehen Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung zu Lasten des Kunden.

3.3. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten (z.B. aufgrund von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe), Änderungen relevanter Wechselkurse, Steuern, Zölle, öffentliche Abgaben, Frachtspesen und sonstige Nebengebühren etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung gegenüber jenen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern.

3.4. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Verpackung oder Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen.


4. Zahlung

4.1. Die von uns gelegten Rechnungen sind in der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Ein Skontoabzug oder Ratenzahlungen werden nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.

4.2. Sämtliche Zahlungen sind durch Überweisung frei unserer Zahlstelle zu tätigen. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Insbesondere Wechsel werden von uns nicht angenommen. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.

4.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen (z.B. auf Überweisungsbelegen) sind für uns nicht verbindlich. Wir sind berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung, zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

4.4. Kommt der Kunde i) mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen mit uns bestehenden Rechtsverhältnissen in Verzug oder ii) tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder iii) werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, a) die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen und eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit in Anspruch zu nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem und anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen, c) dieses und andere Rechtsgeschäfte bzw. ausstehende Lieferungen nur mehr gegen Vorauszahlung zu erfüllen.

4.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

4.6. Der Kunde verpflichtet sich, uns im Falle von Zahlungsverzug die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 40,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Ansprüche bleibt unberührt.

4.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur dann und insoweit zu, als Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten.

4.8. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe zu verrechnen.

4.9. Wir haben das Recht die Rechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln.


5. Datenschutz

Mit unserer Datenschutzerklärung unter https://www.oups.com/datenschutz unterrichten wir betroffene Personen entsprechend unseren Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO warum wir ihre Daten erheben und in welcher Form wir sie verarbeiten.


6. Rücktritt vom Vertrag

6.1. Unbeschadet unserer sonstigen Rechten sind wir berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn, die Weiterführung oder der Abschluss der Lieferung aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf unser Begehren weder Vorauszahlung leistet, noch vor unserer Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der in nachfolgendem Punkt 9.2. angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch drei Monate beträgt.

6.2. Unser Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung aus obigen Gründen erklärt werden.

6.3. Falls über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, so wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass das Unternehmen des Kunden nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt spätestens sechs Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam. Jedenfalls erfolgt im Rücktrittsfall die Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Kunde unterliegt, dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile unsererseits unerlässlich ist.

6.4. Unbeschadet unserer sonstigen Rechte sind wir im Falle des Rücktritts berechtigt a) bereits erbrachte Lieferungen oder Teillieferungen vertragsgemäß abzurechnen und deren Bezahlung zu verlangen (dies gilt auch, soweit die Lieferung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für von uns erbrachte Vorbereitungshandlungen), b) die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen oder c) einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren bzw. darüber hinaus verbleibenden Schadens und anderer Ansprüche ist zulässig. Die Verpflichtung zum Schadenersatz durch den Kunden ist vom Verschulden unabhängig.

6.5. Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes, Irrtums und Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist ausgeschlossen.


7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Unsere Pflicht zur Lieferausführung beginnt frühestens, sobald a) alle kommerziellen und technischen Einzelheiten geklärt sind, b) der Kunde alle kommerziellen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, insbesondere jene, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder die der Kunde aufgrund Ausbildung, einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen muss, c) wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und d) der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten erfüllt.

7.2. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Lieferfähigkeit – unsere Lieferung dennoch vertragskonform.

7.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und/oder Rechte aus dem Vertragsverhältnis, ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.


8. Lieferausführung

8.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Lieferausführung gelten als vorweg genehmigt.

8.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängern bzw. erstrecken sich die Lieferfristen/-termine um einen angemessenen Zeitraum.

8.3. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Restlieferungen.

8.4. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so sind wir berechtigt, die fertiggestellte Ware spätestens zwei Monate nach Bestellung und Meldung der Versandbereitschaft zu liefern und in Rechnung zu stellen, auch wenn der Abruf des Kunden noch nicht erfolgt ist.

8.5. Wir liefern – wenn nichts anderes vereinbart ist – EXW gemäß Incoterms® 2020 des von uns mit der Lieferung beauftragten Werkes/Lagers.

8.6. Der Verkauf von Waren, die wir dem Kunden auf Kommission zur Verfügung gestellt haben, ist uns sofort schriftlich bekanntzugeben.


9. Lieferfristen und -termine und deren Verzögerung

9.1. In den Vertragsunterlagen geben wir die voraussichtlichen Lieferfristen/-termine unverbindlich an. Nach Ablauf der voraussichtlichen Lieferfristen/-termine kommen wir vorbehaltlich der Fälle gemäß Punkt 9.2. in Lieferverzug, sobald uns die einschreibebriefliche Mahnung des Kunden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen nachweislich zugegangen ist. Die Einhaltung unserer Lieferpflicht setzt die Abklärung aller rechtlichen, technischen und kommerziellen Fragen, sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht, nicht vollständig und/oder nicht gehörig erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.

9.2. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der voraussichtlichen Lieferfristen/-termine behindern, verlängern bzw. erstrecken sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere Seuchen, Epidemien, Pandemien (etwa Covid-19), bewaffnete/kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Anordnungen, Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte (Streik, Aussperrung) sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Lieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen uns auch dann zur Verlängerung bzw. Erstreckung der Lieferfristen/-termine, wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Eine entsprechende Erklärung unseres Lieferanten gilt diesbezüglich als ausreichender Nachweis. Sollte die Wirkung dieser vorgenannten Umstände länger als 60 Tage andauern, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche stehen ihm nicht zu, es sei denn, der Verzug beruht nachweislich auf mindestens grober Fahrlässigkeit unsererseits.

9.3. Werden der Beginn oder die Ausführung der Lieferung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, z.B. aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7., so werden Lieferfristen entsprechend verlängert bzw. hinausgeschoben.

9.4. Fixgeschäfte werden nur nach ausdrücklicher Bezeichnung als solche und nur durch schriftliche Bestätigung unsererseits angenommen.

9.5. Pönalbestimmungen sind gesondert zu vereinbaren und erlangen erst Gültigkeit, wenn diese unsererseits schriftlich bestätigt werden. Wird diesbezüglich keine gesonderte Vereinbarung getroffen, so ist eine Pönale generell ausgeschlossen.


10. Gefahrtragung und Versendung

10.1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen des von uns mit der Lieferung beauftragten Werkes/Lagers oder wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät, geht die Gefahr auf den Kunden über. Das gilt auch dann, wenn wir vereinbarungsgemäß mit eigenen oder fremden Transportmitteln frei Bestimmungsort liefern. Versicherungen sind nicht eingedeckt.

10.2. Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel sowie Verpackung sind unserer freien Wahl überlassen. Besondere Transportarten werden auf Wunsch des Kunden nach Möglichkeit getätigt und gesondert in Rechnung gestellt, Lieferfahrzeuge müssen ungehindert und verkehrssicher an die Entladestelle heranfahren und ohne Verzögerung entladen werden können.

10.3. Wir sind berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen, sofern der Kunde mit einer Zahlung aus der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung in Verzug ist oder ein mit uns vereinbartes Kreditlimit überschritten wird.


11. Annahmeverzug

11.1. Gerät der Kunde in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Lieferausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Lieferausführung spezifizierten Sachen anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Lieferausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.

11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung nach unserer Wahl die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zu versenden oder die Ware für den Kunden einzulagern. Für den Fall der Einlagerung sind wir dazu berechtigt, diese zu einer marktüblichen Lagergebühr entweder selbst vorzunehmen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten vornehmen zu lassen.

11.3. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir aber auch das Recht, nach Setzung und Verstreichens einer angemessenen Nachfrist sogleich vom Vertrag zurückzutreten und die für die Lieferausführung spezifizierten Waren nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen oder anderweitig über sie zu verfügen.

11.4. Die Geltendmachung unserer sonstigen Rechte und Ansprüche bleibt unberührt.


12. Eigentumsvorbehalt

12.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 20 % übersteigt, sind wir zur Freigabe eines entsprechenden Teils der Sicherungsrechte auf Verlangen des Kunden verpflichtet. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

12.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Der Kunde ist diesfalls auch verpflichtet, die Dritten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

12.3. Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Kunde ist verpflichtet, einen entsprechenden Abtretungsvermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde, solange er allen seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt bzw. bis auf unseren Widerruf zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Im Übrigen ist eine Weiterveräußerung nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gelten die vorstehenden Sätze zwei bis sechs dieses Punktes 12.3. entsprechend.

12.4. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes, insbesondere zur Feststellung und Kennzeichnung unserer Vorbehaltsware, den Standort der Vorbehaltsware - soweit für den Kunden zumutbar - betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.

12.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

12.6. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach obigem Punkt 12.2. vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware herauszuverlangen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. 

12.7. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und für uns bestmöglich verwerten.

12.8. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf die Vorbehaltsware weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden.

12.9. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder vermischt wird.


13. Rechte Dritter

13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Zeichnungen, Spezifikationen etc.) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Haftung, dass durch diese Liefergegenstände Rechte Dritter nicht verletzt werden.

13.2. Werden Rechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.

13.3. Der Kunde hat uns bezüglich einer solchen Verletzung von Rechten Dritter auf erste Anforderung vollkommen schad- und klaglos zu halten. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.

13.4. Wir sind berechtigt, vom Kunden für etwaige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

13.5. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von Immaterialgüterrechten Dritter zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Immaterialgüterrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Punkt 15.1. bestimmten Frist wie folgt: a) Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Immaterialgüterrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Vertragsauflösungs- oder Preisminderungsrechte zu; b) unsere Pflicht zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach Punkt 16.; c) unsere vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit uns der Kunde über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Immaterialgüterrechtsverletzung verbunden ist. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Immaterialgüterrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Immaterialgüterrechtsverletzung durch Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird, wobei uns der Kunde insoweit auf erste Anforderung vollkommen schad- und klaglos zu halten hat. Im Falle von Immaterialgüterrechtsverletzungen gelten für die in diesem Punkt 13.5. a) geregelten Ansprüche des Kunden im Übrigen die Bestimmungen gemäß der Punkte 4.7, 15.1. und 15.2. letzter Satz entsprechend.


14. Unser geistiges Eigentum

14.1. Sämtliche Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how bzw. sonstige Rechte an geistigem Eigentum, an den von uns erstellten bzw. ausgelieferten Produkten und ihren Herstellungsverfahren, deren Anwendung und/oder der damit ausgeführten Verfahren, sowie an Komponenten, an Beschreibungen, Zeichnungen, Nutzungsanleitungen und sonstigen technischen Unterlagen ebenso wie an Mustern, Katalogen, Prospekten, Abbildungen, Angeboten und dergleichen, sowie an kommerzieller und/oder technischer Information, stehen uns alleine zu und verbleiben bei uns. Mit Ausnahme der Berechtigung zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Produktes in seiner konkreten Zusammensetzung und Gestaltung wie von uns erworben, werden unserem Kunden keinerlei Rechte daran, insbesondere keine weitergehenden Lizenz- oder Nutzungsrechte, eingeräumt.

Sofern nicht das Produkt zum Weiterverkauf durch unseren Kunden vorgesehen ist, stehen diese Rechte ausschließlich unserem Kunden selbst zu und sind nicht übertragbar und/oder sublizenzierbar.

14.2. Sofern wir unseren Kunden Gebrauchs- oder vergleichbare Anleitungen zur Verfügung stellen, werden diese ausschließlich als Hilfe zum ordnungsgemäßen Gebrauch des Produktes zur Verfügung gestellt. Unser Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen auf irgendeine, über die Nutzung zum Gebrauch des Produktes hinausgehende Art und Weise zu nutzen, insbesondere nicht zu verwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten bzw. zu verändern oder zur Verfügung zu stellen, egal in welcher Form und auf welchem Datenträger, und egal ob zum Vertragsabschlusszeitpunkt bekannt oder nicht.

14.3. Unser Kunde ist nicht berechtigt, unsere Marken, Kennzeichen und/oder sonst angebrachte Hinweise zu entfernen oder zu verändern.


15. Gewährleistung (Mängelhaftung)

15.1. Erfüllungsort der Gewährleistung ist der ursprüngliche Erfüllungsort unserer Lieferung. Alle Rechte und Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel unserer Lieferung verjähren ein Jahr ab Gefahrenübergang.

15.2. Wir sind unter der Voraussetzung der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausschließlich verpflichtet, jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der nachweislich bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestand, zu beheben, der auf einem Fehler des Materials oder der Ausführung beruht. Ein Mangel bezüglich des Materials und/oder der Ausführung liegt ausschließlich dann und insoweit vor, als die Lieferung nicht die gemäß dem Vertrag ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften aufweist. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit) gehen zu Lasten des Kunden.

15.3. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar.

15.4. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Das Recht zum Regress gegenüber uns gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach unserer Leistung.

15.5. Rechte und Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ferner muss der Gegenstand der Rüge in jedem Fall vollumfänglich in unverändertem Zustand belassen werden. Ist der beanstandete Gegenstand verändert worden, ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistung durch den Kunden ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Der Kunde muss unsere Lieferung (auch Teillieferung) unverzüglich auf Mängel untersuchen und uns diese unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Woche ab Empfang der Lieferung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung jeglicher Mängel- und sonstiger Haftung ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung jeglicher Mängel- und sonstiger Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

15.6. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu unseren allgemeinen Entgeltsätzen zu ersetzen.

15.7. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.

15.8. Wir leisten für Mängel unserer Lieferung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Ist eine Verbesserung und ein Austausch nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Auflösung des Vertrags verlangen. Der Kunde hat gemäß Punkt 7. mitzuwirken.

15.9. Zur Verbesserung oder zum Austausch sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.

15.10. Eine Verbesserung und/oder ein Austausch verlängern bzw. unterbrechen die Verjährungsfrist der Gewährleistung nicht. Hinsichtlich der im Rahmen der Verbesserung bzw. des Austausches verwendeten Neuteile ist eine eigenständige Mängelhaftung, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

15.11. Werden die Liefergegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.

15.12. Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

15.13. Von der Gewährleistung und/oder jeglicher sonstigen Haftung unsererseits ausgeschlossen sind solche Fehler, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung, Nichtbeachtung der Gebrauchsvorschriften und/oder Pflege- und/oder Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von uns bzw. dem Hersteller angegebenen Werte, nachlässiger, unsachgemäßer und/oder unrichtiger Behandlung oder Lagerung bzw. Verwendung ungeeigneter Pflegemittel entstehen. Wir gewährleisten bzw. haften auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen und/oder elektrische bzw. chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

15.14. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder ein nicht von uns ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen, Reparaturen oder Instandsetzungen vornimmt.

15.15. Bei Vorliegen anderer als der in Punkt 13.5. geregelten Rechtsmängel gelten die Bestimmungen dieses Punktes 15. entsprechend.

15.16. Für diejenigen Lieferungen, die wir unsererseits von Zulieferanten bezogen haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der uns gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsrechte und -ansprüche.

15.17. Unsere Mängelhaftung ist in diesem Punkt 15. abschließend geregelt. Jede weitergehende Mängelhaftung unsererseits, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.


16. Haftung und Haftungsbeschränkung

16.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung unsererseits und die unserer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Vertrags-/Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder um Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat stets der Geschädigte zu beweisen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Leute.

16.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden aus Gefahren resultiert, die weder für das Rechtsverhältnis typisch sind noch nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles vorhersehbar waren.

16.3. Unsere Liefergegenstände bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Gebrauchsanleitungen, unseren Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes - insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen - und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. Sollte der Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes („PHG“) oder entsprechender ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 PHG oder entsprechender ausländischer Bestimmungen, es sei denn, dass uns diesbezüglich grobes Verschulden nachgewiesen wird.

16.4. Alle dem Grunde nach gegen uns bestehenden Haftungsansprüche sind der Höhe nach mit dem Nettowert des einzelnen, allenfalls einen Haftungsanspruch begründenden Liefergegenstands oder mit der tatsächlichen Deckung durch eine allenfalls von uns abgeschlossene Versicherung, je nachdem welcher Betrag höher ist, begrenzt.

16.5. Haftungsansprüche gegen uns verjähren in 12 Monaten nach Erbringung unserer Lieferung, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Ersatzpflichtigen.

16.6. Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, ist unsere Haftung in diesem Punkt 16. abschließend geregelt. Jede weitergehende Haftung unsererseits, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.


17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gilt die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommende, zulässige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem im Vertrag normierten Maß der Leistung oder Zeit beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung und Zeit anstelle des Vereinbarten. Die Gültigkeit des restlichen Vertrages wird dadurch nicht berührt. Entsprechendes gilt im Fall einer ergänzungsbedürftigen Regelungslücke.


18. Allgemeines

18.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

18.2. Die Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen.

18.3. Erfüllungsort für unsere vertraglichen Verpflichtungen ist am Ort des von uns mit der Lieferung beauftragten Werkes/Lagers. Erfüllungsort für alle Pflichten des Kunden ist A-4910 Ried im Innkreis, Volksfeststraße 16.

18.4. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für A-4910 Ried im Innkreis örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen sind wir berechtigt, den Kunden nach unserer Wahl auch an jedem anderen Gericht in Anspruch zu nehmen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

18.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben. 

18.6. Sämtliche Vereinbarungen, sowie etwaige Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Erklärungen zu ihrer Beendigung und sonstige Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail), soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart ist.